Bayerische Spezialitäten
Feb 6th, 2009 | By Kudo | Category: Bayern Spezial
“Zurück zur Heimat” steht wieder hoch im Kurs. Daher ist auch für die Politik der Schutz und die Erhaltung bayerischer Spezialitäten so wichtig. In Bayern zählt daher der Schutz und die Förderung der Bayerischen Spezialitäten zukünftig zu den Leitlinien bayerischer Politik. Auch die Europäische Kommission hat erkannt, dass man der wachsenden Konkurrenz aus dem Ausland im Lebensmittelmarkt und in anderen Bereichen durch Hervorhebung und Schutz der Heimat und deren regionalen Spezialitäten entgegentreten kann muss. Die Betonung typischer Spezialitäten mit einer traditionellen Zuordnung zu einer bestimmten Region stellen ein wirksames Instrument dar, um vor allem im Bereich der Lebensmittel dem Verbraucher ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, sei es beim Bier, Käse oder Wurst. Gerade Bayern mit seinen unterschiedlichen Regionen und seinen bayerischen Spezialitäten profitiert besonders von dieser Erkenntnis. In Bayern gibt es viele gewachsene Traditionen und Spezialitäten, mit denen auch bestimmte Qualitätsanforderungen verbunden sind. Am bekanntesten ist hier das Bayerische Reinheitsgebot beim Bier.
Sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher bieten sich durch diese Hervorhebung bayerischer Spezialitäten viele Vorteile. Während Unternehmen gerade mit den Merkmalen bayerischer Spezialitäten wie Qualität, Geschichte und Gefühl werben können, bietet dieser Schutz für Verbraucher eine Sicherheit dafür, dass die historisch gewachsenen Qualitätsmerkmale auch zukünftig eingehalten werden.
1. Bayerische Initiative “Bayerische Spezialitäten”
In diesem Sinne hat das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten unter www.spezialitaten-bayern.de eine Datenbank im Internet eingerichtet, um einerseits die Vielfalt der bayerischen Spezialitäten zu vermitteln und andererseits bestimmte Gruppen, Verbände, Firmen und andere zu ermuntern, an der Entwicklung dieser Datenbank über bayerische Spezialitäten mitzuwirken. Entwickelt wurde diese Datenbank in den vergangenen 15 Jahren von der Technischen Universität München und Weihenstephan an der Professur für Marktlehre der Agrar- und Ernährungswissenschaft unter Anleitung von Prof. Dr. Michael Besch.
Für die Aufnahme eines Produkts in die Datenbank für bayerische Spezialitäten sind folgende drei Voraussetzungen erforderlich:
- Tradition,
- Historischer Orts- und Sachbezug,
- öffentliche Wahrnehmung des Produkts als typisch bayerisch.
Ein Produkt ist traditionell eine bayerische Spezialität, wenn es seit mindestens 50 Jahren in der Region hergestellt bzw. angebaut wird. Ein historischer Sachbezug bzw. Ortsbezug besteht dann, wenn eine Entstehungsgeschichte vorhanden ist, die eine enge Bindung des Produkts an die Region belegt.
Aktuell sind bereits 220 bayerische Spezialitäten mit Bild, Geschichte und Rezept in der Datenbank aufgenommen.
2. Europäischer Schutz bayerischer Spezialitäten
Auch die Europäische Kommission hat erkannt, dass einzigartige und traditionelle Spezialitäten in Europa bewahrt werden müssen und auch davor geschützt werden müssen, dass die Verbundenheit und die Gefühle der Verbraucher mit diesen Spezialitäten nicht durch gedankenlose Verwendung der Bezeichnung im Ausland oder durch ausländische Firmen verloren geht. Daher hat die EU mit der Verordnung (EG) 510/2006 beschlossen, dass regionale Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten gegen missbräuchliche Verwendung geschützt werden.
Zwei Herkunftsbezeichnungen muss man sich in diesem Zusammenhang merken:
- g.U., was soviel heißt wie “in der Ursprungsregion erzeugt, verarbeitet, hergestellt” und
- g.g.A., was bedeutet, dass “das Produkt in dem abgegrenzten geographischen Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt worden ist”.
Folgende bayerische Spezialitäten mit Herkunftsbezeichnungen sind bereits nach VO-EG 510/06 eingetragen und geschützt:
- Allgäuer Bergkäse
- Allgäuer Emmentaler
- Bayerischer Meerrettich
- Bayerisches Bier
- Bissinger Auerquelle
- Hofer Bier
- Höllensprudel
- Kulmbacher Bier
- Mainfranken Bier
- Münchener Bier
- Münchner Weißwurst
- Nürnberger Bratwurst
- Nürnberger Lebkuchen
- Oberpfälzer Karpfen
- Reuther Bier
- Rieser Weizenbier
- Siegsdorfer Petrusquelle
Nehmen wir z.B. Bayerisches Bier, das als bayerische Spezialität unter den Schutz der VO-EG 510/06 fällt. Nur Brauereien in Bayern dürfen ihre Biere in Europa als bayerisches Bier verkaufen, wenn sie die hierfür festgelegten Bedingungen, insbesondere das Bayerische Reinheitsgebot, einhalten und dies auch kontrolliert werden kann.
Im Eintragungsverfahren befinden sich weitere 26 bayerische Spezialitäten, wie z.B.
- Bayerischer Honig,
- Bayerischer Leberkäse,
- Fränkischer Karpfen,
- Hallertauer Hopfen,
- Münchner Senf,
- Schrobenhauser Spargel,
- Schwäbische Maultaschen,
- Schwäbische Spätzle.
Und für weitere 10 Produkte werden derzeit die erforderlichen Spezifikationen erarbeitet.
Auch in anderen Bereichen gibt es ähnliche Regelungen, die bestimmte bayerische Spezialiäten EU- weit schützen:
- Spirituosen gem. VO-EG 110/2008,
- Weinerzeugnisse gem. VO-EG 1493/99.
Hiervon werden insbesondere folgende Produkte erfasst:
- Fränkisches Kirschwasser,
- Fränkisches Zwetschgenwasser,
- Fränkischer Obstler und
- Frankenwein.













