Rauchverbot. Eine bayerische Geschichte.

Okt 15th, 2008 | By Kudo | Category: Bayern Spezial

Das Hick Hack um den Nichtraucherschutz in Bayern ist ein Armutszeugnis zum Nachteil vieler Gastronomen in Bayern.Als in 2006 klar war, dass ein bundeseinheitliches Gesetz zum Nichtraucherschutz nicht kommen wird, weil es gegen eine Regelung des Bundes massive rechtliche Bedenken gab, waren die einzelnen Länder gefordert, den mittlerweile immer stärkeren Wunsch auf einen effektiven Nichtraucherschutz in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Restaurants durchzusetzen.

Bundesregelung zum Nichtraucherschutz in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln

Der Bund legte vor mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und verbot ab 01.09.2007 das Rauchen in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln. Auch in Zügen der deutschen Bahn durfte nicht mehr geraucht werden. Das Gesetz untersagt auch das Rauchen in allen Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Verschärft wurden zugleich die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren: Die Abgabe an Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist nun verboten. Bislang galt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Nichtraucherschutzgesetz in Bayern zum 01.01.2008

Bayern spielte dann bei den Ländern eine Vorreiterrolle und brachte als eins der ersten Bundesländer ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern auf den Weg. Und nicht nur das, sondern auch das strengste Nichtraucherschutz bundesweit. In allen Gaststätten und öffentlichen Gebäuden war Rauchen ab 1. Januar 2008 verboten. Ausnahmeregelungen waren nur vorgesehen, wenn Gastwirte und Discothekenbetreiber in komplett abgetrennten Nebenzimmern Raucherzonen einrichten. Verstöße gegen das Verbot sollten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Besonders heftig umstritten war das Rauchverbot in den Festzelten auf dem Oktoberfest.

Verfassungsbeschwerde des Hotel- und Gaststättenverband

Noch im Dezember 2007 hat der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot in Kneipen eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich vor allem gegen das Rauchverbot in Einraumlokalen und Bars, wo es erhebliche Umsatzprobleme gebe, weil die Mehrzahl der Gäste oft Raucher seien. Die Gastronomen waren über das Rauchverbot verärgert und fürchteten um ihre Existenz. Der Hotel- und Gaststättenverband unterstützte eine Verfassunsgeschwerde eines betroffenen Inhabers eines Einraumbetriebs in Tübingen, dessen Stammgäste zu 70% Raucher sind. Von August bis November 2007 habe er im Vergleich zum Vorjahr Umsatzverluste von mehr als 30% gehabt. Der Wirt machte die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentumsrecht geltend.  Am 19.12.2007 war beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Verfassungsbeschwerde von drei Wirten aus Baden-Württemberg eingegangen.

Kommunalwahl Bayern 2008

Die Kommunalwahl Bayern in 2008 hat der CSU in den größten Städten eine schwere Niederlage eingebracht. Anstelle der erwarteten Stimmengewinne gab es dramatische CSU-Verluste in den Metropolen München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Die Schlappe bei der Kommunalwahl zeigte Wirkung. Die CSU überlegte, das Rauchverbot in Bayern zu lockern. Parteichef Huber schloss Änderungen nicht mehr aus. Ausnahmen für Bierzelte und kleine Kneipen wurden beschlossen. In der CSU-Vorstandssitzung wurde das strenge bayerische Rauchverbot zu den Hauptursachen der Einbußen bei der Kommunalwahl gezählt. Die Münchner Wiesn-Wirte begrüßten die Gesprächsbereitschaft der CSU.

Er sei „froh, dass Bewegung in die Sache gekommen ist“,

sagte Wirte-Sprecher Toni Roiderer.

Das Ergebnis der Gespräche war eine Lockerung des Rauchverbots dahingehend, dass das Rauchen auf der Wiesn zwar grundsätzlich verboten bleibt, es aber in diesem und auch im nächsten Jahr “von Sanktionen noch freigestellt” werde. Auch an anderen Stellen gab es Lockerungen für Raucher.

Ministerpräsident Günther Beckstein sagte der Münchner Abendzeitung:

“Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Herbst spanische Verhältnisse in Bayern haben werden. In Spanien dürfen die Wirte von Einraumgaststätten selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. In Bayern will Beckstein der Zeitung zufolge mit Raucherclubs das Verbot deutlich aufweichen. Demnach sollen die Hürden für Raucherclubs niedrig gehalten werden. Künftig könne jeder Stammtisch ein Verein werden und im Nebenzimmer rauchen. Kleinen Lokalen werde es leichtgemacht, sich als Raucherclub zu deklarieren.”

Nichtraucherschutzgesetze der Länder verfassungswidrig

Im Juli 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die die Rauchverbote in kleinen Kneipen gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Bestimmungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt.

Landtagswahl Bayern 2008

Nach den dramtischen Verlusten der CSU in der Landtagswahl steht das strikte Rauchverbot in Bayerns Gastronomie unmittelbar vor dem Aus: CSU und FDP wollen das Rauchen in Einraumkneipen sowie in Nebenräumen von Gaststätten wieder erlauben. Darauf haben sich beide Parteien in ihren Koalitionsverhandlungen am Mittwoch verständigt. Auch in Bierzelten soll das in diesem Jahr nur übergangsweise genehmigte Rauchen dauerhaft erlaubt bleiben - das Rauchverbot auf dem Oktoberfest im kommenden Jahr ist damit vom Tisch. Einzelheiten soll ein Gesetz regeln, das CSU und FDP nach Bildung einer Koalition auf den Weg bringen wollen.

Lockerung des Bayerischen Nichtraucherschutzgesetz

Hier kommt ein Update über die Unendliche Geschichte des Bayerischen Nichtraucherschutz. Im Juli 2009 hat der Bayerische Landtag eine erneute Lockerung des Bayerischen Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Danach darf in abgeschlossenen Nebenräumen wieder frei geraucht werden. Das Rauchen auf dem Oktoberfest ist ebenfalls wieder erlaubt.

Wie wär`s hiermit?


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