Nichtraucherschutz in Bayern

15. Oktober 2008 | Von | Kategorie: Bayern Spezial

Das Hick Hack um den Nichtraucherschutz in Bayern ist ein Armutszeugnis zum Nachteil vieler Gastronomen in Bayern. Als in 2006 klar war, dass ein bundeseinheitliches Gesetz zum Nichtraucherschutz in Deutschland nicht kommen wird, weil es gegen eine Regelung des Bundes massive rechtliche Bedenken gab, waren die einzelnen Bundesländer selbst gefordert, den mittlerweile immer stärkeren Wunsch der Bevölkerung auf einen effektiven Nichtraucherschutz in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Restaurants durchzusetzen. Bayern und die CSU stürmten mit dem strengsten Gesetz zum Nichtraucherschutz voran, jedoch ohne jedes Gespür für die Wünsche und Sorgen der Bürger und Unternehmer, insbesondere aus der Gastronomie. Nach heftigen Verlusten für die CSU in nachfolgenden Wahlen erlebte Bayern ein einmaliges Schauspiel zum Nichtraucherschutz, das jedoch mehr Gemeinsamkeiten mit einer bayerischen Posse erkennen ließ.

Nichtraucherschutz in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln

Der Bund legte mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zunächst ein Gesetz zum Nichtraucherschutz vor und verbot ab 01.09.2007 das Rauchen in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln. Auch in Zügen der Deutschen Bahn durfte ab sofort nicht mehr geraucht werden. Das Gesetz untersagt auch das Rauchen in allen Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Verschärft wurden zugleich die Vorschriften für den Verkauf von Tabakwaren: Die Abgabe an Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist nun verboten. Bislang galt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Nichtraucherschutzgesetz in Bayern zum 01.01.2008

Bayern spielte dann bei den Bundesländern eine Vorreiterrolle und brachte als eins der ersten ein Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg. Und nicht nur das, es war bis dahin auch das strengste Nichtraucherschutzgesetz bundesweit. In allen Gaststätten und öffentlichen Gebäuden war Rauchen ab 1. Januar 2008 verboten. Ausnahmeregelungen waren nur vorgesehen, wenn Gastwirte und Discothekenbetreiber in komplett abgetrennten Nebenzimmern Raucherzonen einrichten. Verstöße gegen das Verbot sollten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Besonders heftig umstritten war das Rauchverbot in den Festzelten auf dem Oktoberfest.

Verfassungsbeschwerde des Hotel- und Gaststättenverbands

Noch im Dezember 2007 erhob der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot in Kneipen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich vor allem gegen das Rauchverbot in Einraumlokalen und Bars, wo es erhebliche Umsatzprobleme gebe, weil die Mehrzahl der Gäste oft Raucher seien. Die Gastronomen waren über das totale Rauchverbot verärgert und fürchteten um ihre Existenz. Der Hotel- und Gaststättenverband unterstützte eine Verfassunsgeschwerde eines betroffenen Inhabers eines Einraumbetriebs in Tübingen, dessen Stammgäste zu 70% Raucher waren. Von August bis November 2007 habe er im Vergleich zum Vorjahr Umsatzverluste von mehr als 30% gehabt. Der Wirt machte die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und die Verletzung seiner Eigentumsrechte geltend.  Am 19.12.2007 waren beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Verfassungsbeschwerde von drei Wirten aus Baden-Württemberg eingegangen.

Kommunalwahl 2008 in Bayern

Die Kommunalwahl 2008 in Bayern hat der CSU in den größten Städten eine schwere Niederlage eingebracht. Anstelle der erwarteten Stimmengewinne gab es für die CSU dramatische Verluste, insbesondere in der Landeshauptstadt München, in Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Die Schlappe der CSU bei der Kommunalwahl zeigte Wirkung. Die CSU überlegte, das Nichtraucherschutzgesetz und das totale Rauchverbot in Bayern zu lockern. Parteichef Huber schloss Änderungen nicht mehr aus. Ausnahmen für Bierzelte und kleine Kneipen wurden beschlossen. In der CSU-Vorstandssitzung wurde das strenge bayerische Rauchverbot zu den Hauptursachen der Einbußen bei der Kommunalwahl gezählt. Die Münchner Wiesnwirte begrüßten die Gesprächsbereitschaft der CSU.

Er sei „froh, dass Bewegung in die Sache gekommen ist“,

sagte der Sprecher der Wiesnwirte Toni Roiderer.

Das Ergebnis der Gespräche war eine Lockerung des Nichtraucherschutzgesetz dahingehend, dass das Rauchen auf der Wiesn zwar grundsätzlich verboten bleibt, es aber in diesem und auch im nächsten Jahr “von Sanktionen noch freigestellt” werde. Auch an anderen Stellen gab es Lockerungen für Raucher.

Ministerpräsident Günther Beckstein sagte der Münchner Abendzeitung:

“Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Herbst spanische Verhältnisse in Bayern haben werden. In Spanien dürfen die Wirte von Einraumgaststätten selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. In Bayern will Beckstein der Zeitung zufolge mit Raucherclubs das Verbot deutlich aufweichen. Demnach sollen die Hürden für Raucherclubs niedrig gehalten werden. Künftig könne jeder Stammtisch ein Verein werden und im Nebenzimmer rauchen. Kleinen Lokalen werde es leichtgemacht, sich als Raucherclub zu deklarieren.”

Nichtraucherschutzgesetz der Länder verfassungswidrig

Im Juli 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die Nichtraucherschutzgesetze der Länder verfassungswidrig seien, da Rauchverbote in kleinen Kneipen gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die in Baden-Württemberg und Berlin geltenden Bestimmungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt.

Landtagswahl 2008 in Bayern

Nach den dramtischen Verlusten der CSU in der Landtagswahl 2008 stand das strikte Rauchverbot in Bayern unmittelbar vor dem Aus. Die CSU verlor ihre absolute Mehrheit in Bayern und erhielt die FDP als neuen Juniorpartner. Die Bayerische Regierung aus CSU und FDP erlaubte wieder das Rauchen in Einraumkneipen sowie in Nebenräumen von Gaststätten. Auf diese Lockerung beim Nichtraucherschutz haben sich beide Parteien in ihren Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl 2008 verständigt. Auch in Bierzelten sollte das in diesem Jahr nur übergangsweise genehmigte Rauchen wieder dauerhaft erlaubt bleiben – das Rauchverbot auf dem Oktoberfest 2009 war damit vom Tisch. Einzelheiten sollte ein Gesetz regeln, das CSU und FDP nach Bildung einer Koalition auf den Weg bringen wollte.

Lockerung beim Nichtraucherschutz in Bayern

Es folgte das angekündigte Update zur Unendlichen Geschichte des Nichtraucherschutz in Bayern. Im Juli 2009 beschloß der Bayerische Landtag mit der Mehrheit von CSU und FDP die Lockerung beim Nichtraucherschutz in Bayern. Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen und in Festzelten wurde wieder erlaubt.

Volksbegehren für Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen

CSU und FDP hatten jedoch nicht damit gerechnet, dass sich aus dem Volk eine Bewegung für ein absolutes Rauchverbot in Bayern entwickelt. Die ÖDP initiierte ein Volksbegehren in Bayern mit dem Ziel, den alten und ursprünglichen gesetzlichen Zustand beim Nichtraucherschutz in Bayern wiederherzustellen. Rauchen verboten in allen öffentlichen Räumen, basta. Keine Ausnahmen, keine Sonderregelungen, keine Raucherclubs, keine Kompromisse, auch nicht in den Festzelten, auch nicht auf dem Oktoberfest. Wer rauchen will, muss an die frische Luft.

Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern

Am 04. Juli 2010 folgte die vorläufig letzte Schlacht um den Nichtraucherschutz in Bayern. Die Bürger in Bayern  sind aufgerufen, zwischen “Ja zum Nichtraucherschutz” und “Nein zum totalen Rauchverbot” zu entscheiden. Das Volksbegehren für mehr Nichtraucherschutz in Bayern sorgte für eine rege Beteiligung und ließ der Bayerischen Staatsregierung daher kaum eine Wahl, den Weg für einen Volksentscheid über Umfang und Intensität des Rauchverbots in Bayern frei zu machen.

Der Kommentar von Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) lautete:

“Die Bayern sollen nun entscheiden, was sie letztlich wollen”.



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