Weg frei für Airport Oberpfaffenhofen

Okt 29th, 2009 | By Kudo | Category: Justiz

Das Verwaltungsgericht München hat den Weg für den Business- Airport in Oberpfaffenhofen freigemacht und die Klagen der angrenzenden Kommunen und betroffenen Anwohner im wesentlichen zurückgewiesen.

Dem Streit zwischen dem Betreiber Edmo Flugbetrieb GmbH und den angrenzenden Kommunen, Bürgerinitiativen und Anwohnern lag eine Genehmigung des Luftamt Südbayern zugrunde, durch die der bisherige Werks- und Forschungsflugplatz Oberpfaffenhofen für den Geschäftsverkehr geöffnet werden konnte. Vor allem das irische Unternehmen Jetbird hatte großes Interesse an dem Flughafen am Wesslinger See signalisiert, um von dort Geschäftsleute mit ihren Jets vom Typ Embraer Phenom 100 in alle Welt zu fliegen. Beim Geschäftsmodel der jungen Airline Jetbird geht es um exklusive und individuelle Flüge mit Jetflugzeugen.

Für den Vertrieb der exklusiven und individuellen Flüge über das Internet hat die Airline 2007 Stefan Vilner als neuen CEO engagiert, der zuvor als Chief Commercial Officer (CCO) bei Sterling Airlines tätig war und dort die Einnahmen um 42 % steigerte bei gleichzeitiger Senkung der Vertriebskosten um 25 %. Strategische Investoren sind bei Jetbird auch schon eingestiegen, insbesondere aus dem Nahen Osten. Der erste Standort von Jetbird war der Flughafen Köln-Bonn. Der Flughafen in Oberpfaffenhofen liegt genau auf dem Weg von Köln-Bonn an die französische und italienische Riviera und weitere Ziele im Mittelmeerraum. Außerdem trifft das Angebot von Jetbird auch genau die Interessen der Klientel im oberbayerischen Raum rund um das 5-Seen-Land.


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Das Verwaltungsgericht München hat nun entschieden, dass auf dem Flughafen Oberpfaffenhofen jährlich bis zu 9.725 Starts und Landungen möglich sind. Das sind 32 Starts und Landungen am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen, an diesen Tag jedoch eingeschränkt bis 22.0 Uhr. Als Auflagen hat das Verwaltungsgericht festgelegt, dass ein Dauerschallpegel von 60 Dz. nicht überschritten werden darf. Nichts desto trotz werden die Belastungen für die umliegenden Gemeinden Germering,  Gilching, Wessling und Seefeld spürbar werden. Daran dürfte kein Zweifel bestehen und ehrlich gesagt ist mir auch nicht ganz klar, auf welcher Grundlage diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts München getroffen wurde, handelt es sich bei dem Gebiet doch um ein wunderschönes Stück Natur.

Außerdem gibt es doch in Freising/Erding und gerade im nicht so fernen Allgäu zwei große und gut ausgebaute Verkehrsflughäfen, so dass die Notwendigkeit eines weiteren Flughafen zwischen den bayerischen Seen im Fünf-Seen-Land nicht ersichtlich ist.

Die Grundstückseigentümerin EADS Real Estate Dornier-Grundstücke GmbH denkt nach dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts München über einen Verkauf des Flughafens nach und Investoren werden sich nach dem Erfolg des Allgäu Airport sicherlich schnell finden lassen.

Zuletzt bleibt nur die Frage offen, ob hier die Politik oder die Gerichte versagt haben. Wir werden darüber weiter berichten.

Wie wär`s hiermit?


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