Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009

10. Februar 2009 | Von | Kategorie: Justiz

Seit 01.02.2009 gilt ein neuer Bußgeldkatalog, der mit neuen Obergrenzen für Bußgelder für mehr Sicherheit auf Bayern`s Straßen sorgen soll.

Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere

  • unangepasste Geschwindigkeit,
  • gefährliche Überholvorgänge,
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlicht-Verstöße,
  • zu geringer Abstand.

Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit und es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstössen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen jedoch mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verkehrstoten auf rund 4500 gesunken. Ursache für fast alle Unfälle (95 Prozent) ist menschliches Fehlverhalten. Im europäischen Vergleich lagen Bußgelder in Deutschland bisher in einem niedrigen Bereich. Staaten wie die Niederlande, Großbritannien und Schweden haben die besten Unfallbilanzen – dort liegen die Geldbußen für gefährliche Verstöße um ein Vielfaches höher. Eine Anpassung der Obergrenzen erschien daher sinnvoll und notwendig. Die neuen Bußgelder sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung ist am 01.02.2009 in Kraft getreten.

Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009

Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009

Das Bundesverkehrsministerium informiert auf seiner Seite ausführlich über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie

  • Bußgeld,
  • Geldstrafe,
  • Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg und
  • Fahrverbot.

Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Information ist ausgeschlossen. Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Kraftfahrt-Bundesamtes.



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