Die Hartz IV Ohrfeigen
10. Februar 2010 | Von admin | Kategorie: Politik
Drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen brachten das Hartz IV Gesetz bis vor das Bundesverfassungsgericht und am Ende zu Fall.
Live saß ich vor dem Fernseher, als der Präsident des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil über das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) vorlas, das die damalige Regierung aus SPD und Grünen mit Wirkung ab 1. Januar 2005 mit großem Gedöns einführte. Alles sollte besser werden, gerechter, effektiver und transparenter. Drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen klagten sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht und rügten die Verfassungswidrigkeit des Hart IV Gesetzes.
Die 1. Ohrfeige kam prompt. Das Hartz IV Gesetz ist verfassungswidrig und muss bis zum 31.12.2010 neu geregelt werden. Ich weiß nicht, wie viele sog. Spezialisten an diesem Gesetz gearbeitet haben, allen voran der hoch gelobte und später abgestürzte Peter Hartz, selbst SDP-Mann und Mitglied der IG Metall. Unter der Leitung von Peter Hartz wurde eine Kommission unter dem Titel „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ damit beauftragt, für die Regierung aus SPD und Grünen Vorschläge zu erarbeiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden könne.
Erklärtes Ziel des Hartz-Konzept war es, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren. Aus heutiger Sicht geradezu lächerlich. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die vorgeschlagenen Gesetzesmaßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze zur Reform des Arbeitsmarkts und des Sozialrechts mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV. Die einzelnen Gesetze traten zwischen 2003 und 2005 nach und nach in Kraft. Gerade im Bereich des Sozialrechts und beim Arbeitslosengeld II gab es drastische Veränderungen, bekannt geworden unter Hartz IV.
Zur kurzen Erläuterung: Auf Grundlage des Hartz IV Gesetz erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II und insbesondere die mit ihnen zusammenlebenden Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Sozialgeld (= Hartz IV). Diese Leistungen werden jedoch nur gewährt, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel vorhanden sind, insbesondere Einkommen oder Vermögen. Die Regelleistung für Alleinstehende wurde gem. SGB II für die alten Bundesländer einschließlich Berlin (Ost) auf 345 Euro festgelegt. Die Kinder erhalten einen prozentualen Anteil davon. Es ergaben sich folgende Zahlen: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten gerundet 311 Euro (90%), Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).
Schon zu Beginn der Begründung der Entscheidung folgte die 2. Ohrfeige. Die Vorschriften des SGB II unter dem Stichwort Hartz IV erfüllen nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Wie kann es sein, dass eine von der SPD eingesetzte Kommission mit hochdekorierten Fachleuten ein Regelwerk erschafft, das nach jahrelanger Willkür mit einem Paukenschlag in sich zusammen fällt? Wie kann es sein, dass ausgerechnet die Kinder in unserem Land unter so einem Regelwerk am meisten leiden müssen, da gerade bei ihnen die Willkür am deutlichsten zur Erscheinung kommt?
Dieses Expertengremium rund um Peter Hartz im Auftrag der SPD und der Grünen liest sich wie ein Who is Who der deutschen Wirtschaft.
- Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG
- Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
- Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
- Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
- Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
- Werner Jann, Universität Potsdam
- Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
- Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
- Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
- Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
- Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
- Günther Schmid, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
- Wolfgang Tiefensee, damaliger Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
- Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
Moment mal, ich muss grad mal nachschauen, für was die Abkürzung SPD eigentlich steht. Ah ja, Sozialdemokratische Partei Deutschlands.
Und die Ansprache von Prof. Papier war noch nicht zu Ende. Es ging weiter mit den Ohrfeigen in Sachen Hartz IV, dass es einem den Atem verschlug. Ohrfeige Nr. 3 ist etwas versteckt in einer typischen juristischen Formulierung, die da vereinfacht heißt:
“Wir haben zwar die Grundrechte im Grundgesetz, aber wir brauchen den Gesetzgeber, um die einzelnen Grundrechte zu konkretisieren. Dabei hat der Gesetzgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum, den das Bundesverfassungsgericht nur zurückhaltend überprüfen darf. Es gibt jedoch einen unantastbaren Bereich im Grundgesetz, der durch den Gesetzgeber nicht verletzt werden darf. Ist dies der Fall, obliegt dem Bundesverfassungsgericht eine Evidenzkontrolle, ob die Grundrechte des Einzelnen in seinem Kern verletzt werden.”
Mit anderen Worten, das Bundesverfassungsgericht rügt nur ganz schwerwiegende Verletzungen der Grundrechte des Einzelnen. Das Hartz IV Gesetz ist also so evident verfassungswidrig, dass es nicht aufrecht erhalten bleiben kann. Rumms. In der Schule heißt das “Note 6, setzen.”
Die absolute Höhe der Regelleistungen mag zwar zur Sicherung des Existenzminimums zumindest ausreichend sein, aber die Ermittlung der Regelleistungen in der Höhe ist völlig willkürlich erfolgt. Wie bitte, willkürlich? Prof. Papier sprach auch von Schätzungen ins Blaue hinein. Insbesondere bei Kindern erfolgten keinerlei Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat. Der Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Erwachsenen ist willkürlich ohne empirische und methodische Grundlage.
Die Reaktionen der Parteien und Politiker zeigt nun, dass von dem Urteil aus Karlsruhe völlig überrascht wurde. Die von der FDP angekündigten Steuererleichterungen sind wohl vorerst vom Tisch. Die SPD (die uns den Mist eingebrockt hat) kommen nun wieder mit ihrem Mindestlohn daher. Aus der CDU war zu hören, dass dieses Urteil auch zur Minderung der Regelleistungen führen könnte. Ich weiß jedoch nicht, ob die das Urteil verstanden haben. Zum Schluß bleibt mir nur das Fazit, dass die Kleinsten die größten Verlieren waren.
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Diese Aufregung über die Hartz 4 Reform ist langsam kaum noch zu ertragen. Wer blickt da noch durch?! Ich finde es schrecklich was für eine Zeitverschwendung die Minister da vollziehen. Wer hat am Ende eigentlich was davon? Etwa der einzelne Hartz 4 Empfänger? Ich denke das Bisschen bringt doch niemandem wirklich was. Aber kosten tut das viel Geld. Ich denke der Ansatz sollte ein anderer sein. Das Ziel muss sein, den Arbeitslosen wieder einen Job zu beschaffen. Vielleicht sollte man mehr in die Arbeitgeber investieren.