Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern
8. Juli 2010 | Von Kudo | Kategorie: Politik
Nach dem Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern haben sich die Gemüter der “Raucherpartei” noch nicht wirklich beruhigt. Trotzdem darf ab 01.08.2010 in öffentlichen Räumen in Bayern ausnahmslos nicht mehr geraucht werden.
Das von Sebastian Frankenberger und der ÖDP initiierte Volksbegehren zum absoluten Nichtraucherschutz in Bayern erzielte in dem Volksentscheid am 04.07.2010 eine Zustimmung von 61%. Als Konsequenz hieraus gilt ab dem 01.08.2010 in Bayern ein ausnahmsloses Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Die Gegner des Volksbehrens und Befürworter für die Erhaltung der bisherigen Regelung mit Ausnahmen vom Rauchverbot in Eckkneipen oder gesonderten Raucherzimmern in Restaurants und Diskotheken sowie in Festzelten waren dagegen sehr deutlich in der Unterzahl. Jetzt hilft auch das Lamentieren nicht mehr, dass die Wahlbeteiligung mit rund 33% sehr niedrig ausgefallen ist, trotz sehr ungleicher Budgets zur Mobilisierung der jeweiligen Anhänger. Während die Initiatoren des Volksbegehrens und Nichtraucher mit mageren 70.000 Euro auskommen mussten, stand den Rauchern der zehnfache Etat zur Verfügung.
Hinter dem Volksbegehren für absoluten Nichtraucherschutz steht die ÖDP und Sebastian Frankenberger, stellvertretender Landesgeschäftsführer dieser Partei. Zuletzt war er auch Sprecher des Aktionsbündnis Nichtrauchen, bestehend aus SPD, Grünen sowie Sport- und Ärzteverbänden und weiteren Initiativen für Nichtraucherschutz in Bayern. Obwohl die jetzige Regelung zum Nichtraucherschutz in Bayern recht einfach klingt, gibt es dennoch viele offene Fragen. Zunächst heißt es, dass ab 01.08.2010 in allen öffentlichen Räumen in Bayern das Rauchen verboten ist. Ausnahmen gibt es keine. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann mit Geldbuße geahndet werden.
Das Kreisverwaltungsreferat München bestätigte jedoch auf Anfrage:
“Eine Raucherpolizei wird es zwar nicht geben, aber die Kontrolleure der Bezirksinspektionen werden in Gaststätten, Restaurants, Diskotheken und Festzelten Kontrollen durchführen und die Einhaltung des Rauchverbots überprüfen. Außerdem werden die Bezirksinspektionen aktiv, wenn es Beschwerden gibt.”
Ein Verstoß gegen das Rauchverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bestraft werden, im Höchstfall bis zu 1.000 Euro. Der Focus der Behörden wird sich insbesondere auf die Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Diskotheken und Festzelten richten, die ein entsprechendes Bußgeld auch zu zahlen haben. Im Wiederholungsfall droht einem Wirt der Entzug der Gaststättenerlaubnis.
Überall ist nun zu lesen, dass auf dem Oktoberfest 2010 noch geraucht werden darf. Das ist jedoch nicht richtig, da das Verbot in allen Gaststätten, Restaurants, Diskotheken und Festzeltenin Bayern gilt, auch auf dem Oktoberfest in München. Die Wiesnwirte werden auf das geltende Rauchverbot auch deutlich hinweisen. Manche Festwirte haben auch schon – in hellseherischer Vorausahnung – einen Raucherbalkon geplant. Das ab 01.08.2010 geltende Rauchverbot wird jedoch in diesem Jahr auf der Wiesn nicht kontrolliert und bei Verstoß auch nicht sanktioniert. Ob das Sicherheitspersonal in den Festzelten einschreiten wird, bleibt wohl den Wiesnwirten überlassen. Hier dürfte Streit vorprogrammiert sein, wenn sich Raucher und Nichtraucher in den Festzelten zu nahe kommen. Ab 2011 müssen die Wiesnwirte sicherlich entsprechende bauliche Maßnahmen mit abgetrennten Raucherbereichen planen.
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[...] dem erfolgreichen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern darf seit 01.08.2010 in allen öffentlichen Räumen in Bayern nicht mehr geraucht werden. [...]
[...] Völlig neu ist auch das Rauchverbot auf dem Oktoberfest 2010, das nach dem erfolgreichen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern seit dem 01.08.2010 in allen bayerischen Restaurants und Festzelten [...]