Bayern im Griff der Kälte

19. Dezember 2009 | Von | Kategorie: Reisen

Die einen freuen sich über die Kälte und weiße Pisten, die anderen bibbern auf Bayern`s Strassen im Stau oder im Kanaltunnel zwischen Frankreich und England.

In ganz Europa herrschen eisige Temperaturen und sorgen für die üblichen Verkehrsprobleme. Man kennt ja mittlerweile schon das jährliche Phänomen, dass beim ersten Schnee im Jahr Tausende von Autos liegen bleiben, weil sie noch ohne Winterreifen unterwegs sind oder einfach mit den Strassenbedingungen überfordert sind. Besonderes Mitleid verdienen jedoch die rund 2.000 Reisenden in 4 Eurostar-Zügen, die in der Nacht zum Samstag gleichzeitig im Tunnel unter dem Ärmelkanal steckengeblieben sind. Wegen der extremen Kälte in Frankreich versagte die Elektronik der Eurostar-Züge auf dem Weg von Paris nach London bei der Einfahrt in den Kanal-Tunnel, da hier deutlich wärmere Temperaturen herrschten. Nicht nur dass, jetzt hat die Bahngesellschaft Eurostar auch noch alle Fahrten zwischen Frankreich und Großbritannien bis zum Sonntag (20.12.2009) ausgesetzt. Was für eine Horrorvorstellung? Stundenlang im Zug sitzen, mangelhafte Informationen (wie das in Frankreich üblich ist) und dann noch mehr als 100 Meter unter dem Ärmelkanal.

Weniger Mitleid habe ich da mit all den Autofahrern, die immer noch ohne Winterreifen unterwegs und sich dann bei einsetzendem Schneefall wundern, dass es rutschig wird. Und es ist jedes Jahr das gleiche Bild. Sobald der erste Schneefall einsetzt, herrschen sofort chaotische Verkehrsverhältnisse auf Deutschland`s Autobahnen und Bundesstrassen mit zahlreichen Unfällen. Dieses Jahr kamen dann noch widrige Umstände dazu, weil in Bayern am Freitag die Ferien begannen und viele schon am Freitag oder heute am Samstag unterwegs in den Skiurlaub waren.

Angesichts der jährlichen Wiederholung verwundert es da schon, dass es in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt. Stattdessen hat man 2006 die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass es seitdem eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt. Situationsbedingt? Fahrzeugbesitzer sind danach verpflichtet, ihre Fahrzeuge den Wetterverhältnissen anzupassen.

In § 2 Abs. 3 a StVO heißt es jetzt:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Wer diese Vorschrift nicht befolgt, muß mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall, steigt die Strafe auf 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
 Damit wollte man die Autofahrer in Deutschland zu mehr Sicherheit zwingen, was wohl etwas daneben läuft. Erstens denken immer noch zu viele, dass sie erst dann ihre Reifen wechseln, wenn es schon geschneit hat (und somit eigentlich zu spät ist).



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