BGH bestätigt Stadionverbot gegen Schickeria Anhänger
2. November 2009 | Von Kudo | Kategorie: Sport
Der BGH bestätigte die Zulässigkeit einer Stadionsperre des MSV Duisburg gegen einen Anhänger der bayerischen Fangruppierung Schickeria.
Was war der Anlass für diese Entscheidung des Bundesgerichtshof in Karlsruhe? Es geht um ein Spiel des FC Bayern gegen den MSV Duisburg in 2006, bei dem einige Anhänger der Fangruppe des FC Bayern namens Schickeria nach dem Spiel randalierten. Der BGH hat nun in letzter Instanz gegen den Anhänger der Schickeria entschieden, dass das Stadionverbot des MSV Duisburg rechtmäßig ist. Sofern objektive Tatsachen vorliegen, die einen bloßen Verdacht einer Gewaltbereitschaft des Betroffenen rechtfertigen, ist ein Stadionverbot eines Fußballvereins zulässig. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Hausrecht der Fußballvereine, die den Zutritt zum Stadion verweigern dürfen, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gibt. Eine strafrechtliche Verurteilung ist hierzu ausdrücklich nicht erforderlich.
Leider ist es so, dass die Fangruppe Schickeria München immer wieder aufgefallen ist wegen Randalen, bei denen auch Menschen teilweise schwer verletzt wurden. Schaut man in den Osten unseres Landes und in die unteren Spielklassen, fragt man sich, was das noch mit Fußball zu tun haben soll. Da werden Schlachten ausgefochten zwischen Rechts und Links, zwischen Fangruppen und Anhängern der jeweiligen Vereine.
Die Polizei steht oft hilflos dabei und kann dem Treiben nur tatenlos zusehen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Was macht ein Polizist, wenn eine Gruppe mit 50 gewaltbereiten Fans auf ihn los rennt und er die Meute aufhalten soll. Zieht er dann die Waffe wie ein Polizist in Frankreich, der sich und einen Fußballfan vor Dutzenden vor Angreifern schützen wollte?
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